Rettungsgasse

Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Fahrbahnen sind alle Autofahrer dazu verpflichtet, die so genannte Rettungsgasse zu bilden.

Was viele nicht wissen, die Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, sobald der Verkehr stockt und nicht erst, wenn die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen.

Die Rettungsgasse ist für Fahrzeuge mit Sonder- und Wegerechten (Blaulicht und Martinshorn) gedacht. Diese müssen schnellstmöglich zum Einsatzort gelangen um eine zeitnahe Hilfe gewährleisten zu können.

Leider wird diese lebensrettende Rettungsgasse oft einfach nicht gebildet, dabei ist es so einfach:

Denken Sie daran, auch Sie könnten in dem brennenden Auto sitzen und schnelle Hilfe benötigen.